
in der Schwangerschaft
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt in der Schwangerschaft die regulären Schwangerschaftsvorsorge-Untersuchungen, in denen Gesundheit von Mutter und Baby und der Verlauf der Schwangerschaft kontrolliert werden.
Diese Untersuchungen kann die Schwangere wahlweise bei ihrer Hebamme oder der gynäkologischen Praxis in Anspruch nehmen.
Gerne kann hier auch abgewechselt werden.
Außerdem steht den werdenden Müttern Beratung zu wichtigen Themen wie beispielsweise dem für sie individuell geeigneten Geburtsort, Ernährung oder Sport zu.
Ein weiterer wertvoller Teil der Hebammen-Betreuung ist die Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden:
dabei unterstützt die Hebamme mit verschiedenen Mitteln, von bewährten Naturheilmethoden und Ernährungsberatung bis hin zu Massagen und Übungen, bei auftretenden Begleiterscheinungen wie beispielsweise Übelkeit, Sodbrennen, Rückenschmerzen und Wassereinlagerungen.
Für Ängste und Sorgen der werdenden Eltern hat sie ein offenes Ohr und kann im Gespräch Hilfe leisten.

nach der Geburt
Nach der Geburt übernimmt die Krankenkasse ab dem ersten Tag Hausbesuche zur Versorgung von Mutter und Baby.
Diese intensive Zeit bringt neben den wunderschönen Momenten mit dem Neugeborenen manchmal auch große Herausforderungen mit sich.
Nun kann die Häufigkeit der Hebammen-Besuche mit der jungen Familie individuell abgestimmt werden. Die Hebamme kommt bedarfsorientiert in der ersten Woche täglich und dann in größer werdenden Abständen ins Haus. 12 Wochen lang übernimmt die Krankenkasse regulär diese Versorgung.
Die Hebamme achtet auf eine gesunde Rückbildung, die Entwicklung und Gewichtszunahme des Babys und hilft bei Stillproblemen.
Der entspannte Umgang mit dem Baby vom Wickeln bis zum ersten Bad wird unterstützt.
Bei Bedarf berät sie zu Themen wie Tragetuch, Familienbildung und Integration von Geschwisterkindern.
Über das Wochenbett hinaus ist sie Ansprechpartnerin zum Thema Stillen und schließlich für die Einführung von Beikost.
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